Betriebshaftpflichtversicherung

Grund-ABSICHERUNG

Die allgemeine Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung, konventionelle Produkthaftpflichtversicherung) tritt ein, wenn gegen den Versicherungsnehmer für einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden aus gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von dem/den Geschädigten Schadenersatzansprüche erhoben werden. Die Haftpflichtversicherung übernimmt in diesen Fällen die Abwehr unberechtigter und die Befriedigung berechtigter Ansprüche.

In der Regel setzt sich die Haftpflichtversicherung aus den folgenden fünf Vertragsteilen zusammen:

  • Allgemeine Bestimmungen
  • Betriebsstättenrisiko
  • Produkthaftpflichtrisiko
  • Umwelthaftpflichtversicherung
  • Umweltschadensversicherung

Grund-Deckung

Die Allgemeinen Bestimmungen setzen sich aus Vertragsbestimmungen zusammen, die für alle Vertragsteile gelten. Hierunter fallen eine Betriebsbeschreibung, eine Aufstellung der versicherten Personen und Unternehmen, aber auch die nicht versicherten Risiken (Ausschlüsse) und so weiter.

Im zweiten Vertragsteil zum Betriebsstättenrisiko geht es um Risiken rund um die Betriebsstätte, wie zum Beispiel das Haus- und Grundbesitzerrisiko, den Einsatz von Gabelstaplern, Arbeitsmaschinen sowie Verkehrssicherungspflichten.

Der dritte Vertragsteil, der das konventionelle Produkthaftpflichtrisiko behandelt, regelt die Produkthaftung, sprich: die gesetzliche Haftpflicht für Personen-, Sach- und daraus entstandene weitere Schäden, die verursacht worden sind durch vom Versicherungsnehmer hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse und/oder durch von ihm erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen.

Bei der Umwelthaftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts wegen Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkung, wenn diese Umwelteinwirkung von versicherten Anlagen oder Tätigkeiten ausgeht.

Der fünfte Vertragsteil für die Umweltschadensversicherung umfasst den Versicherungsschutz für die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts gemäß Umweltschadensgesetz zur Sanierung von Umweltschäden (Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, der Gewässer und des Bodens).

ERWEITERTE PRODUKTHAFTPFLICHT

 Der Basis-Produkthaftpflichtschutz lässt sich, je nach Bedarf, ausweiten. Über die Erweiterte Produkthaftpflichtdeckung können Kunden aus Industrie und Gewerbe ihre Vermögensschäden aufgrund gesetzlicher Haftung absichern, beispielsweise für

  • Verbindungs-, Vermischungs-, Verarbeitungsschäden,
  • Weiterverarbeitungsschäden oder Bearbeitungsschäden (Produktschutz),
  • Aus- und Einbaukosten,
  • Schäden durch mangelhafte Maschinen sowie optional
  • Prüf- und Sortierkosten.

 

Auch wenn nicht für alle Vermögensschäden Versicherungsschutz besteht (zum Beispiel Ansprüche auf Vertragserfüllung oder auf Schadenersatz statt Leistung), sind gleichzeitig Leistungen für vertragliche Vereinbarungen vorgesehen, die über die gesetzliche Haftung hinausgehen. So können Sie beispielsweise Bausteine abschließen zur

  • Verlängerung der gesetzlichen Verjährungs- und Gewährleistungsfristen (Gewährleistungsschäden) – Achtung: zeitlich begrenzt,
  • Vereinfachung der kaufmännischen Prüf- und Rügepflicht für Wareneingangskontrollen (§ 377 HGB),
  • Mitversicherung der Lieferkettenklausel.

IHRE INDIVIDUELLEN ABSICHERUNGSMÖGLICHKEITEN

Als Kunde profitieren Sie über den herkömmlichen Schutz hinaus von speziell auf Ihre Bedürfnisse ausgerichteten Bausteinen, wie zum Beispiel Produktrückrufkosten-, Produkthaftpflicht- sowie Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherungen. Im Rahmen von internationalen Versicherungsprogrammen erhalten Sie bei uns auch speziell auf Ihren Bedarf zugeschnittene DIC- (Konditionsdifferenzdeckung) und DIL-Lösungen (Summendifferenzdeckung).

Im Bereich der Haftpflichtversicherung vermitteln wir Ihnen unter anderem folgende Deckungen:

  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Produkthaftpflichtversicherung
  • Produktschutzdeckung
  • Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung
  • Umwelthaftpflichtversicherung
  • Umweltschadensversicherung
  • Rückrufkostenversicherung
  • Produkt-, Lösegeld-, Erpressungsversicherung (Kidnap for Ransom)
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Strahlenhaftpflichtversicherung
  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  • Prospekthaftungsversicherung
  • Cyberhaftpflichtversicherung
  • D&O-Versicherung (Directors and Officers)
  • M&A-Versicherung (Mergers and Acquisitions)

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

  • WIE FUNKTIONIEREN HAFTPFLICHTVERSICHERUNGEN?

Wird ein Unternehmen (juristische Person) oder auch eine natürliche Person von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen, so stellt sich stets die Frage, ob und in welchem Umfang dies gerechtfertigt ist. Hier hilft eine Haftpflichtversicherung weiter, sofern sie auf das bezogene Risiko (zum Beispiel Betriebsbeschreibung oder Deckungsumfang) abgeschlossen ist.

Der Versicherungsschutz umfasst dann die Prüfung der Haftungsfrage, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche (sogenannte passive Rechtsschutzfunktion) beziehungsweise die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadenersatzansprüchen.

Hinweis: Die grundsätzliche Haftung wird – unabhängig von eventuell bestehenden Versicherungen – vom Gesetzgeber vorgegeben, zum Beispiel durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), Straßenverkehrsgesetz (StVG), Produkthaftungsgesetz (ProdhaftG), Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) etc.

Aus diesem Grund ist die Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen zu zählen.

  • Was übernehmen Haftpflichtversicherungen?

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich natürlich stets aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Allgemein wird jedoch die Prüfung der Haftungsfrage sowie die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche, unabhängig von der Höhe der vereinbarten Deckungssumme, vollständig übernommen. Hierzu gehören unter anderem Kosten für Rechtsanwälte, Sachverständige und Gerichtskosten. Eine Ausnahme stellen Schäden dar, die sich in den USA oder Kanada ereignet haben.

Überdies übernimmt der Versicherer die Freistellung der Versicherten von berechtigten Schadenersatzansprüchen im Rahmen der vereinbarten beziehungsweise bei bereits eingetretenen Schadenfällen im Rahmen der verbleibenden Deckungssumme. Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung wird hierbei in Abzug gebracht.

Wie wollen wir uns im Bereich der Betriebshaftpflichtversicherung von den Mitbewerbern abheben?

Wir bieten ihnen nicht nur Produkte von der Stange. Das macht uns besonders. Wir schneiden die Lösungen auf Ihre Anforderungen zusammen. 

Ein  anderes Thema sind große Deckungssummen. Wir haben bis zu 100 Millionen Euro Kapazität für das einzelne Haftpflichtrisiko, das hat nicht jeder. Hier sind wir durch unsere Partner wirklich gut ausgestattet. Und unser Steckenpferd sind internationale Versicherungsprogramme. Wir sind nicht die Einzigen, die das können, aber dies können eben auch nicht so viele.

Wie sehen wir den Bedarf bei den Versicherungssummen:

Im klassischen industriellen Bereich findet im Augenblick eine Sensibilisierung statt. Das gilt zum Beispiel in Risikobereichen wie Rückrufkostendeckungen, gerade für Automobilzulieferer. 2017 lag laut dem „Handelsblatt“ der durchschnittliche Rückrufschaden bei ungefähr zehn Millionen Euro. Früher war ein Industrierisiko vielleicht mit zehn Millionen Euro Deckungssumme versichert, das sieht man heute eher selten. Heute sind es mindestens 25 oder auch 50 Millionen Euro.

Gibt es Risiken, die wir nicht versichern?
Ja. Wir versichern keine Krankenhäuser und auch nicht den Nuklearenergie-Sektor.

 

Welche Herausforderungen gibt es?
Man muss sich in den einzelnen Branchen auskennen, es ist extrem wichtig ein gutes Zusammenspiel zwischen Kunde, Makler und Versicherer sicherzustellen. Das wird häufig unterschätzt. Makler und Versicherer müssen investieren, um in der Lage zu sein, flexible Versicherungsprogramme zu führen. Dazu gehört, dass man ein gutes und verlässliches Netzwerk aufbaut. Es geht darum, IT-Systeme aufzulegen um einen effizienten Kommunikations- und Datenaustausch zu gewährleisten, entsprechende Erfolgskontrollmechanismen einzuführen und dass eine Datenbank vorhanden ist. Und wenn man dies alles gemacht hat, geht es eigentlich nur noch darum, dass ein solches individuelles Versicherungsprogramm adäquat aufgesetzt wird. Dafür müssen kurze, schnelle Kommunikationswege eingehalten werden.

Wir haben ein erfahrenes Team, und es funktioniert sehr gut, wenn Kunde, Makler und Versicherer eng zusammenarbeiten.